Die KfW hat in diesem Jahr zwei neue Förderprogramme zur Finanzierung von Eigenheimen aufgelegt. Gefördert werden zwei Arten energieeffizienter Wohnhäuser. Seit Juni profitieren insbesondere Familien von zinsgünstigen Krediten.
Bereits seit März 2023 ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) in Kraft. Seit Juni 2023 können Bauinteressenten zudem Mittel aus einem zweiten Programm unter dem Titel „Wohneigentum für Familien“ abrufen. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein hoher energetischer Standard der Gebäude. Schwedenhäuser von Eksjöhus erfüllen alle Voraussetzungen für die Förderung.
Die beiden Förderprogramme im Überblick:
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohngebäude zur privaten Selbstnutzung (KfW-Produktnummer 297)
Die Förderung ist seit März 2023 abrufbar. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro. Handelt es sich bei dem Neubau um ein zertifiziertes klimafreundliches Wohngebäude mit QNG beträgt der Kredithöchstbetrag 150.000 Euro. QNG steht dabei für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (www.qng.info).
! UPDATE Dezember 2023: Aktuell können bei der staatlichen Förderbank KfW keine neuen Anträge für das Programm gestellt werden. Das Geld ist laut KfW für dieses Jahr aufgebraucht. Neue Anträge sind erst möglich, wenn der Haushalt 2024 in Kraft getreten ist. Bisher wurden mehr als 18.000 Zusagen zur Förderung gemacht und damit etwa 46.000 umweltfreundliche Wohneinheiten unterstützt. - Wohneigentum für Familien (KfW-Produktnummer 300)
Das neueste KfW-Förderprogramm (seit 1. Juni 2023) ist bezüglich der baulichen und energetischen Vorgaben identisch mit dem Programm 297, allerdings hängt die Höhe der Förderung hier vom Einkommen ab. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 bis 240.000 Euro.
Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
Gefördert werden Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. In diesem Förderprogramm werden Kredite zu sehr günstigen Zinskonditionen vergeben. Grundlage für die Förderung ist der Standard Effizienzhaus 40.
Die Förderkredite beginnen bereits bei einem Zinssatz von nur 0,01 % und ermöglichen Laufzeiten von bis zu 35 Jahren sowie Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren. Damit eröffnen sich attraktive Möglichkeiten wie beispielsweise ein effektiver Jahreszins von nur 0,90 % p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren.
Auch für Förderkredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einer 10-jährigen Zinsbindung gibt es aktuell einen äußerst niedrigen effektiven Endkundenzins von 0,01 % p.a.
Gefördert wird Effizienzhaus 40-Standard
Das Förderprogramm unterstützt den Neubau und Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen.
Um den Standard zu erreichen, müssen bei einem Haus von Eksjöhus folgende Parameter erfüllt sein:
- der Einsatz von Fenstern mit U-Wert 0,86
- Wärmepumpe obligatorisch
- detaillierte Wärmebrückenberechnung notwendig
- ggf. PV-Anlage / Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (individuelle Betrachtung)
Zwei geförderte Standards innerhalb des KFN-Förderprogramms
Innerhalb der Kategorie „Klimafreundlicher Neubau“ gibt es zwei geförderte Standards: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG. Es werden für Wohngebäude bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Worin unterscheiden sich die beiden Standards und wie hoch ist die maximale Förderung?
1. Klimafreundliches Wohngebäude – Kredithöchstbetrag 100.000 Euro
- Standard Effizienzhaus 40 (EH 40)
- Anforderung an die Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ müssen erfüllt werden
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt
2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG – Kredithöchstbetrag 150.000 Euro
- Das Gebäude verfügt zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).
–> Für die Beantragung einer Kreditsumme von 150.000 Euro müssen also zusätzlich die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in Bezug auf die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für Neubauten erfüllt werden. Die QNG-Anforderungen umfassen auch die notwendigen LCA-Bilanzregeln zur Berechnung der Ökobilanz von Wohngebäuden, die eine Voraussetzung für das neue Förderprogramm sind.
Energieberater muss hinzugezogen werden
Um von den Förderungen zu profitieren und den Prozess der Beantragung und Baubegleitung zu erleichtern, ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ müssen zudem eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater hinzugezogen werden.
Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
Das neue KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ mit der Programmnummer 300 bietet günstige Zinskonditionen für Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Zum Start des Programms am 1. Juni betrug der Zinssatz 1,25 Prozent für eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren (mit einer Zinsbindung von 10 Jahren).
Dies liegt etwa 3 Prozentpunkte unter dem aktuellen Marktniveau und ermöglicht Familien mit zwei Kindern eine Ersparnis von rund 30.000 Euro; bei Vorhandensein eines QNG-Zertifikats können sogar rund 40.000 Euro eingespart werden.
Wer kann die Wohneigentumsförderung für Familien beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
- Nutzung des geförderten Neubaus als Eigentümer (mit einer Miteigentumsquote von mindestens 50 Prozent) zu Wohnzwecken
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen, das bei einem Kind 60.000 Euro nicht überschreitet, zuzüglich 10.000 Euro pro weiterem Kind
- kein bereits vorhandenes Wohneigentum bei Antragstellung
- keine Inanspruchnahme des Bundesbaukindergelds (KfW-Zuschussprogramm 424)
Welche Gebäude sind förderfähig?
Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden. Wie beim Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gibt es auch hier zwei Förderstufen, die den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ entsprechen:
- Klimafreundliches Wohngebäude:
Erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 und an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ - Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
Erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), belegt mit dem Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
Es wird maximal eine Wohneinheit pro Antragsteller gefördert. Die Förderung umfasst die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanung und Baubegleitung, Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Materialkosten aus Eigenleistungen. Die technischen Mindestanforderungen und die Liste förderfähiger Maßnahmen und Leistungen entsprechen denen des Programms „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“.
Wie hoch ist die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“?
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Kredite für Familien. Je nach Haushaltseinkommen, Förderstufe des Wohngebäudes und Anzahl der Haushalt lebenden Kindern gelten unterschiedliche Kredithöchstbeträge.
Welche Förderprogramme können mit der Familienförderung kombiniert werden?
Die Wohneigentumsförderung für Familien kann mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) kombiniert werden, sofern die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Eine Kombination mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau KfN – 297/298″ ist jedoch nicht möglich.
Beispielrechnung für eine Familie mit bis zu zwei minderjährigen Kindern im Haushalt Eine Privatperson erhält mit der neuen Förderung „Wohneigentum für Familien“ bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung einen attraktiven Endkundenzins von 1,25 Prozent p.a. (Stand 01. Juni 2023). Entscheidet sich die Familie für ihre Wohneinheit für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“, werden für Haushalte bis zu 140.000 Euro Kreditbetrag bereitgestellt. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 30.000 Euro. Erhält der Neubau zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), steigt der mögliche Kreditbetrag auf 190.000 Euro und die Ersparnis somit auf rund 41.000 Euro. Wichtiger Hinweis: Die Zinsverbilligung ist Schwankungen unterworfen. Ausschlaggebend ist die Zinshöhe zum Zeitpunkt der Förderzusage! Die Höhe der Ersparnis ist abhängig vom tatsächlichen Zinssatz der jeweiligen Hausbank. (Quelle: BMWSB) |
Wann muss der Förderkredit beantragt werden?
Der Antrag auf Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Alternativ können Bauherrn den Kredit bis zum Beginn der Bauarbeiten beantragen, sofern vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. Kaufvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.
Welche Nachweise müssen Familien vorlegen?
Das Vorhaben muss von einem Experten für Energieeffizienz begleitet werden. Für die zweite Förderstufe muss zudem eine QNG-Zertifizierung vorliegen. Zusätzlich werden folgende Nachweise benötigt:
- Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (bei Antragstellung 2023 sind das die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020)
- Geburtsurkunden aller eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragsteller oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben
- Meldebestätigung, aus der das Einzugsdatum hervorgeht und die bestätigt, dass die finanzierte Wohneinheit als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird
- Grundbuchauszug, der belegt, dass die Antragstellenden und ihre im Haushalt lebenden Ehe- und Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer der finanzierten Wohneinheit sind
Fazit: Das neue Förderprogramm entlastet Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind Ersparnisse bis 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern; Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich. Eine erhöhte Förderung kann beim Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) beantragt werden.
Wichtig: Vor Baubeginn Antrag auf KfW-Förderung stellen
Die wichtigste Regel bei der KfW-Förderung lautet: erst den Antrag auf Förderung stellen, dann die Verträge unterschreiben. Wenn Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Einen Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank. Ein Energieberater unterstützt Sie dabei.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtwesen: Wohneigentum für Familien – das Neubauförderprogramm für Familien mit geringen und mittleren Einkommen