Woran können Sie erkennen, dass die Abnahme Ihres Hauses unmittelbar bevorsteht? Klare Indizien sind: das Baukonto ist fast ausgeschöpft. Mentale und körperliche Erschöpfung macht sich breit und Ihnen graut vor den Anstrengungen des Umzugs. Nur noch wenige Handwerker tummeln sich auf Ihrer Baustelle. Und auch diese führen nur noch Restarbeiten aus.
Die Abnahme ist ein wichtiger Termin, weil an diesem Tag sogenannte „Rechtsgeschäfte“ stattfinden:
- Sie werden Eigentümer/-in Ihres neuen Hauses
- Die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.
Und weil dieser Termin so bedeutend ist, kursieren die abenteuerlichsten Geschichten darüber.
Das Abnahmeprotokoll – letzter Schritt vor der Schlüsselübergabe
Bei der Abnahme durch den Bauherrn geht das Haus aus dem Besitz des Bauunternehmers auf den Bauherrn über.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- In der Regel ist der Abnahmetermin bereits aus der Bauzeitenplanung ersichtlich. Er wird Ihnen jedoch rechtzeitig in Schriftform übermittelt. Der Bauleiter von Eksjöhus ist an diesem Tag anwesend, und auch Sie als Bauherr sollten zugegen sein. Im Abnahmetermin wird noch einmal das gesamte Haus einer umfassenden Prüfung unterzogen.
- Während in der Bauphase auf konstruktive Mängel geachtet wurde, stehen bei der Abnahme optische Mängel im Fokus. Das können z. B. Transportschäden sein, abgestoßene Ecken oder schief montierte Abschlussleisten. Alle Punkte werden notiert und es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Darin wird auch vereinbart, bis zu welchem Zeitpunkt eventuelle Mängel abzustellen sind. Erfolgt die Abnahme ohne jegliche Beanstandung, erstellt die Baufirma die Schlussrechnung. Wurden Mängel dokumentiert, werden diese ”quantifiziert”, das heißt es wird einvernehmlich festgehalten, welchen Wert diese Mängel haben. Daraufhin wird vereinbart, in welcher Höhe die Schlussrechnung vorerst zu mindern ist – in der Regel einigt man sich auf den doppelten Wertes der beanstandeten Mängel. Als Bauherren zahlen Sie zunächst die vorläufige Schlussrechnung. Nach Beseitigung der beanstandeten Punkte ist die Restsumme zur Zahlung fällig.
10 Jahre Garantie auf Mängel
Nach Erstellen und Unterschreiben des Abnahmeprotokolls sind Sie nun auch rechtlich Eigentümer Ihres Hauses und erhalten vom Bauunternehmer die Schlüssel ausgehändigt. Wichtig: Sollten Sie in Ihr neues Haus einziehen, ohne dass dem eine Abnahme vorausging, zählt dies nach geltendem Recht als mängelfreie Abnahme.
Häufig wird behauptet, dass bei einer Abnahme nicht festgestellte Mängel vom Hersteller nicht mehr beseitigt werden müssen. Das ist falsch. Sollten Sie eingezogen sein oder sollte bei der Abnahme ein Mangel nicht entdeckt worden sein, so bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie darauf „sitzenbleiben“. Der Gesetzgeber dreht in solch einem Fall lediglich die Beweislast um.
Rechtlich gesehen müssen Sie nun also der Baufirma nachweisen, dass Sie den Mangel nicht verursacht haben. Angesichts einer Garantielaufzeit von 10 Jahren brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen: Sie haben genügend Zeit.
Weitere Informationen
Financescout: Bauabnahme – so schützen Sie sich vor Baumängeln
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