STAATLICHE FÖRDERUNG LÄUFT 2020 AUS
Seitdem die Bundesregierung das Baukindergeld eingeführt hat, können Familien über das KfW-Zuschussportal eine Förderung für ihr Eigenheim beantragen. Zehn Jahre lang erhalten Eltern pro Kind 1.200 Euro jährlich. Über die Laufzeit ergibt sich also für jedes Kind einen Betrag von 12.000 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder jünger als 18 Jahre alt sind und mit in die Immobilie einziehen werden.
Beantragung gegebenenfalls noch später möglich
Letzter Termin für eine Antragstellung ist zwar der 31.12.2023, das spätestmögliche Kaufdatum ist allerdings der 31. Dezember 2020. Dadurch haben auch Antragsteller, deren Bauvorhaben sich verzögert, die Chance auf eine Förderung. Die sollten sie nutzen, denn auch wenn der Zuschuss zu keinem merklichen Zinsvorteil führt, kann er dennoch helfen, einen Baukredit schneller zurückzuzahlen.
BAUKINDERGELD SOLL WOHNEIGENTUM FÖRDERN
Das Baukindergeld ist ein Zuschuss für Familien, Paare mit Kindern und Alleinerziehende. Ziel des Baukindergelds ist es, Familien angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt beim Kauf oder Bau einer Immobilie finanziell zu unterstützen und Wohneigentum allgemein zu fördern. Die Maßnahme erinnert damit an die frühere Eigenheimzulage, die Ende 2005 ausgelaufen war.
Kreis der Berechtigten ist groß
Die Einkommensgrenze für Baukindergeld liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind. Der Kreis der berechtigten Personen ist damit sehr groß: 96 Prozent der Familien erfüllen laut Bundesfinanzministerium die Kriterien. Spätestens am 31.12.2020 müssen die entsprechenden Unterlagen – also Baugenehmigungen und unterschriebene Kaufverträge – vorliegen. Nach dem Einzug haben Sie sechs Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Wer erst im Jahr 2021 eine Immobilie erwirbt, wird voraussichtlich leer ausgehen, denn der Bund plant über das Jahr 2020 hinaus keine Verlängerung der Förderung.
BAUKINDERGELD: WER ES BEKOMMT UND WIE SIE ES BEANTRAGEN
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:
- Der Kauf- bzw. Bauvertrag muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein.
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro (plus den Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind) nicht überschreiten.
- Der Zuschuss gilt für Kinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren.
- Die Kinder müssen im Eigenheim leben.
- Das Baukindergeld gibt es ausschließlich für das erste gemeinsame Wohneigentum – es muss zudem im gesamtem Zahlungszeitraum selbst bewohnt werden.
- Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden.
Antrag online stellen
Um in den Genuss des Baukindergelds zu kommen, füllen Sie nach Umzug und Ummeldung online das entsprechende Formular im KfW-Zuschussportal aus. Alle Informationen zur Förderung hat die KfW hier zusammengefasst. Entscheidend ist das Datum, an dem laut der Meldebestätigung das erste Haushaltsmitglied in die neue Immobilie einzieht.
Anspruch gilt auch rückwirkend
Anspruch haben Sie auch wenn Sie bereits eingezogen sind: Das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gewährt, also für alle seither getroffenen Bau- und Kaufvereinbarungen. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Diese Regelung gilt für ein neues Haus mit Grundstück vom Bauträger, für ein bestehendes Haus oder für eine Eigentumswohnung.
ZEHN MILLIARDEN EURO IM FÖRDERTOPF
Für das Baukindergeld hat die Regierung ein Fördervolumen von fast zehn Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ein Großteil davon wurde bereits ausgeschöpft. Wenn die Summe aufgebraucht ist, schießt der Bund nach bisherigen Plänen nicht nach.
1.200 Euro pro Kind und Jahr – nach zehn Jahren kommt eine stattliche Summe zusammen.
Weiterführende Informationen:
Verbraucherzentrale: Infos zum Baukindergeld inkl. Ausnahmen und Sonderfällen